Obligation Erste Bank 3.25% ( AT000B006846 ) en EUR

Société émettrice Erste Bank
Prix sur le marché 100 %  ⇌ 
Pays  Autriche
Code ISIN  AT000B006846 ( en EUR )
Coupon 3.25% par an ( paiement annuel )
Echéance 23/04/2017 - Obligation échue



Prospectus brochure de l'obligation Erste Group AT000B006846 en EUR 3.25%, échue


Montant Minimal /
Montant de l'émission /
Description détaillée Erste Group est une société financière autrichienne offrant des services bancaires de détail, de gros et d'investissement dans plusieurs pays d'Europe centrale et orientale.

L'Obligation émise par Erste Bank ( Autriche ) , en EUR, avec le code ISIN AT000B006846, paye un coupon de 3.25% par an.
Le paiement des coupons est annuel et la maturité de l'Obligation est le 23/04/2017








Konditionenblatt
Erste Group Bank AG


21.03.2012
Daueremission 3,25% Erste Group Fixzinsanleihe 2012-2017
(Serie 187)
(die "Schuldverschreibungen")
unter dem
Programm zur Begebung von Schuldverschreibungen an Privatkunden
Dieses Konditionenblatt enthält die endgültigen Bedingungen (im Sinne des Artikel 5.4 der
EU-Prospekt-Richtlinie) zur Begebung von Schuldverschreibungen unter dem Programm zur
Begebung von Schuldverschreibungen an Privatkunden (das "Programm") der Erste Group
Bank AG (die "Emittentin") und ist in Verbindung mit den im Basisprospekt über das
Programm in der Fassung vom 14.07.2011 ergänzt um die Nachträge vom 11.10.2011 und
vom 31.10.2011 enthaltenen Emissionsbedingungen der Schuldverschreibungen, allenfalls
ergänzt um ergänzende Emissionsbedingungen (zusammen die "Emissionsbedingungen")
und (falls nicht ident) dem zuletzt gebilligten und veröffentlichten Prospekt betreffend das
Programm zu lesen.
Begriffe, die in den Emissionsbedingungen definiert sind, haben, falls dieses Konditionenblatt
nicht etwas anderes bestimmt, die gleiche Bedeutung, wenn sie in diesem Konditionenblatt
verwendet werden. Bezugnahmen in diesem Konditionenblatt auf Paragraphen beziehen sich
auf die Paragraphen der Emissionsbedingungen.
Dieses Konditionenblatt enthält Werte und Textteile, auf die in den Emissionsbedingungen
Bezug genommen oder verwiesen wird. Insoweit sich die Emissionsbedingungen und dieses
Konditionenblatt widersprechen, geht dieses Konditionenblatt den Emissionsbedingungen
vor.
Das
Konditionenblatt
kann
Änderungen
und/oder
Ergänzungen
der
Emissionsbedingungen vorsehen.
Dieses Konditionenblatt ist auf der Internetseite der Emittentin unter "www.erstegroup.com"
verfügbar.
ALLGEMEINE BESTIMMUNGEN

1.
Bezeichnung der
3,25% Erste Group Fixzinsanleihe 2012-2017
Schuldverschreibungen:

2.
Seriennummer:
187

3.
Rang:
Nicht nachrangig

4.
Währung:
Euro ("EUR")

5.
Gesamtnennbetrag:
Daueremission bis zu EUR 150.000.000,-


1



6.
Ausgabekurs:
Anfänglich
100,00%
des
Gesamtnennbetrages, danach wie von der
Emittentin gemäß jeweils herrschenden
Marktbedingungen
festgelegt.

7.
Ausgabeaufschlag:
1,00%

8.
Festgelegte Stückelung(en) /
EUR 1.000,-
Nennbeträge:


9.
(i)
Begebungstag:
23.04.2012


(ii)
Daueremission:
Anwendbar


VERZINSUNG



10.
Fixe Verzinsung:
Anwendbar


(i)
Zinssatz (Zinssätze):
3,25% per annum



(ii) Verzinsung:
Jährlich



(iii)
Fixer Verzinsungsbeginn:
23.04.2012



(iv)
Fixzinszahlungstag:
23.04.
in
jedem
Jahr,
angepasst
in

Übereinstimmung mit Following Business
Day
Convention,
der
erste
Fixzinszahlungstag ist der 23.04.2013.

Die Zinsperiode wird nicht angepasst..

11.
Variable Verzinsung:
Nicht anwendbar

12.
Zinstagequotient:
Act/Act (ICMA)

13.
Nullkupon-Schuldverschreibung:
Nicht anwendbar

RÜCKZAHLUNG

14.
Fälligkeitstag:
23.04.2017

15.
Rückzahlungsbetrag:
Nennbetrag


16.
Vorzeitige Rückzahlung nach Wahl der Nicht anwendbar
Emittentin (§ 6(2)):


17.
Basiswertbezogene Rückzahlung (§ 6a): Nicht anwendbar

18.
Geschäftstag
(§ 7(3))
und TARGET
Zinsfeststellungsgeschäftstag (§ 5(5)):


19.
Weitere
Regelungen
und/oder Nicht anwendbar
Erläuterungen zur Rückzahlung, Höchst-
und/oder
Mindestrückzahlungsbetrag
etc:

SONSTIGE ANGABEN

20.
Börsenotierung:
Wiener Börse
2





21.
Zulassung zum Handel:
Ein
Antrag
auf
Zulassung
der
Schuldverschreibungen
zum
Geregelten
Freiverkehr
der
Wiener
Börse
AG
(www.wienerboerse.at) soll gestellt werden.

22.
Geschätzte Gesamtkosten:
ca. EUR 3.800,-

23.
(i)
Emissionsrendite:
3,032% p. a.


Die Emissionsrendite wird am Tag der
Begebung auf der Basis des Ausgabepreises
berechnet und ist keine Indikation für eine
Rendite in der Zukunft.


(ii)
Berechnungsmethode
der Interne-Zinsfuß-Methode (IRR, Internal Rate
Emissionsrendite:
of Return)


24.
Clearingsystem:
OeKB und Euroclear Bank S.A./N.V. /
Clearstream Banking, Société Anonyme
durch ein Konto bei OeKB

25.
(i)
ISIN:
AT000B006846


(ii)
Common Code:
Nicht anwendbar

26.
Deutsche Wertpapierkennnummer:
EB0AL6


27.
Website für Veröffentlichungen:
www.erstegroup.com


ANGABEN ZUM ANGEBOT

28.
Zeitraum bzw. Beginn der Zeichnung:
Ein Angebot der Schuldverschreibungen darf
gemacht werden ab dem 23.03.2012.

29.
Bedingungen,
denen
das
Angebot Nicht anwendbar
unterliegt:


30.
Mindest- und/oder Höchstbetrag der Nicht anwendbar
Zeichnung:


31.
Koordinatoren und/oder Platzierer:
Nicht anwendbar

32.
Übernahme der Schuldverschreibungen: Nicht anwendbar

33.
Intermediäre im Sekundärhandel:
Nicht anwendbar

34.
Interessen von Seiten natürlicher oder Nicht anwendbar
juristischer
Personen,
die
an
der
Emission/dem Angebot beteiligt sind:

WEITERE ANGABEN

35.
Ergänzungen und/oder Erläuterungen Nicht anwendbar
zu Preisgestaltungen, Berechnung von
Rückkaufs- und/oder Tilgungspreisen,
etc


3




Notifizierung

Die Emittentin hat die CSSF ersucht, der Finanzmarktaufsichtsbehörde in Österreich sowie
der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht in Deutschland eine Bestätigung über die
Billigung zu übermitteln, womit bescheinigt wird, dass der Prospekt im Einklang mit der EU-
Prospekt-Richtlinie erstellt wurde.

Zweck des Konditionenblattes

Dieses Konditionenblatt beinhaltet die endgültigen Bedingungen, die erforderlich sind, um
diese Emission von Schuldverschreibungen gemäß dem Programm zur Begebung von
Schuldverschreibungen an Privatkunden der Erste Group Bank AG zu begeben und in
Österreich öffentlich anzubieten und deren Zulassung zum Handel an der Wiener Börse zu
erlangen.

Verantwortlichkeit

Die Emittentin übernimmt die Verantwortung für die in diesem Konditionenblatt enthaltenen
Angaben.

Erste Group Bank AG
als Emittentin

- Konsolidierte Schuldverschreibungsbedingungen
4



Allgemeine Emissionsbedingungen
Daueremission 3,25% Erste Group Fixzinsanleihe 2012-2017
Serie 187
AT000B006846
§ 1
Form und Nennbetrag
(1)
Diese Serie von Schuldverschreibungen (die "Schuldverschreibungen") der Erste
Group Bank AG (die "Emittentin") wird in Euro ("EUR", die "Währung") im
Gesamtnennbetrag von bis zu EUR 150.000.000,- in Worten: hundertfünfzig Millionen
Euro am 23.04.2012 (der "Begebungstag") begeben und ist eingeteilt in Stückelungen
von EUR 1.000,- (der "Nennbetrag").
(2)
Die Schuldverschreibungen sind durch eine oder mehrere Sammelurkunde(n) (jeweils
eine "Sammelurkunde") ohne Zinsscheine verbrieft, welche die eigenhändigen
Unterschriften zweier ordnungsgemäß bevollmächtigten Vertreter der Emittentin trägt.
Die Schuldverschreibungen lauten auf den Inhaber und die Inhaber von
Schuldverschreibungen (die "Gläubiger") haben kein Recht, die Ausstellung effektiver
Schuldverschreibungen zu verlangen.
(3)
Jede Sammelurkunde wird so lange von der Oesterreichischen Kontrollbank AG (oder
einem
ihrer
Rechtsnachfolger)
als
Wertpapiersammelbank
verwahrt
(die
"Wertpapiersammelbank"), bis sämtliche Verbindlichkeiten der Emittentin aus den
Schuldverschreibungen erfüllt sind. Den Gläubigern stehen Miteigentumsanteile an der
jeweiligen Sammelurkunde zu, die gemäß den Regelungen und Bestimmungen der
Wertpapiersammelbank übertragen werden können.
§ 2
Rang
Die Verpflichtungen aus den Schuldverschreibungen begründen unbesicherte und nicht
nachrangige Verbindlichkeiten der Emittentin, die untereinander und mit allen anderen
unbesicherten und nicht nachrangigen Verbindlichkeiten der Emittentin gleichrangig sind,
soweit diesen Verbindlichkeiten nicht durch zwingende gesetzliche Bestimmungen ein
Vorrang eingeräumt wird.
§ 3
Ausgabekurs
Der Ausgabekurs beträgt 100,00% des Nennbetrages, plus einem Ausgabeaufschlag in Höhe
von 1,00%. Der Ausgabekurs wird laufend an die jeweiligen Marktbedingungen angepasst.
§ 4
Laufzeit
Die Laufzeit der Schuldverschreibungen beginnt mit dem Begebungstag und endet mit dem
Ablauf des dem Fälligkeitstag gemäß § 6(1) vorangehenden Tages.
§ 5
Verzinsung
(1)
Die Schuldverschreibungen werden bezogen auf ihren Nennbetrag mit jährlich 3,25%
p. a. ab dem 23.04.2012 (einschließlich) (der "Fixe Verzinsungsbeginn") bis zum
Fälligkeitstag (wie in § 6(1) definiert) (ausschließlich) verzinst.
5



(2)
Die Zinsen sind nachträglich am 23.04. eines jeden Jahres (jeweils ein
"Fixzinszahlungstag") zahlbar. Die erste fixe Zinszahlung erfolgt am 23.04.2013 (der
"erste Fixzinszahlungstag").
(3)
Als "Fixzinsperiode" gilt jeweils der Zeitraum vom Fixen Verzinsungsbeginn
(einschließlich) bis zum Ersten Fixzinszahlungstag (ausschließlich) und jeder weitere
Zeitraum von einem Fixzinszahlungstag (einschließlich) bis zum folgenden
Fixzinszahlungstag (ausschließlich).
(4)
"Zinstagequotient" bezeichnet im Hinblick auf die Berechnung eines Betrages für
einen beliebigen Zeitraum (der "Zinsberechnungszeitraum"):
(a) Falls der Zinsberechnungszeitraum gleich oder kürzer ist als die Zinsperiode in
welche dieser fällt, die tatsächliche Anzahl von Tagen in diesem
Zinsberechnungszeitraum, dividiert durch das Produkt (i) der tatsächlichen Anzahl
von Tagen in der jeweiligen Zinsperiode und (ii) der Anzahl der Zinsperioden in
einem Jahr.
(b) Falls der Zinsberechnungszeitraum länger als eine Zinsperiode ist, die Summe: (i)
der tatsächlichen Anzahl von Tagen in demjenigen Zinsberechnungszeitraum, der
in die Zinsperiode fällt, in der dieser beginnt, geteilt durch das Produkt aus (x) der
tatsächlichen Anzahl von Tagen in dieser Zinsperiode und (y) der Anzahl von
Zinsperioden in einem Jahr, und (ii) der tatsächlichen Anzahl von Tagen in
demjenigen Zinsberechnungszeitraum, der in die nächste Zinsperiode fällt, geteilt
durch das Produkt aus (x) der tatsächlichen Anzahl von Tagen in dieser
Zinsperiode und (y) der Anzahl von Zinsperioden in einem Jahr.
§ 6
Rückzahlung
(1)
Die Schuldverschreibungen werden zu ihrem Rückzahlungsbetrag am 23.04.2017 (der
"Fälligkeitstag") zurückgezahlt.
(2)
Der "Rückzahlungsbetrag" jeder Schuldverschreibung ist ihr Nennbetrag.
§ 7
Zahlungen
(1)
Zahlungen, sowohl Zins-, als auch Tilgungszahlungen ("Zahlungen") auf die
Schuldverschreibungen erfolgen nach Maßgabe der anwendbaren steuerlichen und
sonstigen Gesetze und Vorschriften in der festgelegten Währung.
(2)
Fällt der Fälligkeitstag einer Zahlung in Bezug auf die Schuldverschreibungen auf einen
Tag, der kein Geschäftstag ist, wird der Zahlungstermin auf den nächstfolgenden
Geschäftstag verschoben.
(3)
"Geschäftstag" ist jeder Tag (außer einem Samstag und einem Sonntag) an dem das
TARGET System zur Abwicklung von Zahlungen in Euro zur Verfügung steht.
§ 8
Zahlstelle. Berechnungsstelle
Die Emittentin fungiert als Zahlstelle und Berechnungsstelle.
§ 9
Besteuerung
Alle in Bezug auf die Schuldverschreibungen zahlbaren Kapital- und Zinsbeträge werden
unter Einbehalt oder Abzug jener Steuern, Abgaben oder Gebühren gezahlt, die von der
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Republik Österreich oder einer Steuerbehörde der Republik Österreich im Wege des
Einbehalts oder des Abzugs auferlegt, einbehalten oder erhoben werden, und deren
Einbehalt oder Abzug der Emittentin obliegt.
§ 10
Verjährung
Forderungen der Gläubiger auf die Rückzahlung von Kapital verjähren 30 Jahre nach
Fälligkeit. Forderungen der Gläubiger auf die Zahlung von Zinsen verjähren drei Jahre nach
Fälligkeit.
§ 11
Begebung weiterer Schuldverschreibungen, Ankauf und Entwertung
(1)
Die Emittentin ist berechtigt, jederzeit ohne Zustimmung der Gläubiger weitere
Schuldverschreibungen mit gleicher Ausstattung (mit Ausnahme des Emissionspreises,
des Begebungstags und gegebenenfalls des ersten Zinszahlungstags) in der Weise zu
begeben, dass sie mit diesen Schuldverschreibungen eine einheitliche Serie bilden,
wobei in diesem Fall der Begriff "Schuldverschreibungen" entsprechend auszulegen ist.
(2)
Die
Emittentin
und
jedes
ihrer
Tochterunternehmen
sind
berechtigt,
Schuldverschreibungen im Markt oder anderweitig zu jedem beliebigen Preis zu
kaufen. Sofern diese Rückkäufe durch öffentliches Angebot erfolgen, muss dieses
Angebot allen Gläubigern gegenüber erfolgen. Die von der Emittentin erworbenen
Schuldverschreibungen können nach Wahl der Emittentin von ihr gehalten,
weiterverkauft oder entwertet werden.
(3)
Sämtliche zurückgekauften Schuldverschreibungen können von der Emittentin
entwertet, gehalten oder wiederverkauft werden.
§ 12
Mitteilungen
(1)
Alle die Schuldverschreibungen betreffenden Tatsachenmitteilungen sind im Internet
auf der Website http://www.erstegroup.com zu veröffentlichen. Jede derartige
Tatsachenmitteilung gilt mit dem fünften Tag nach dem Tag der Veröffentlichung (oder
bei mehreren Veröffentlichungen mit dem fünften Tag nach dem Tag der ersten
solchen
Veröffentlichung)
als
übermittelt.
Allfällige
börserechtliche
Veröffentlichungsvorschriften bleiben hiervon unberührt. Rechtlich bedeutsame
Mitteilungen werden an die Inhaber der Schuldverschreibungen im Wege der
depotführenden Stelle übermittelt.
(2)
Die Emittentin ist berechtigt, eine Veröffentlichung nach Absatz 1 durch eine Mitteilung
an die Wertpapier-Sammelbank zur Weiterleitung an die Gläubiger zu ersetzen,
vorausgesetzt, dass in Fällen, in denen die Schuldverschreibungen an einer Börse
notiert sind, die Regeln dieser Börse diese Form der Mitteilung zulassen. Jede
derartige Mitteilung gilt am fünften Tag nach dem Tag der Mitteilung an die Wertpapier-
Sammelbank als den Gläubigern mitgeteilt.
§ 13
Anwendbares Recht. Gerichtsstand
(1)
Die Schuldverschreibungen unterliegen österreichischem Sachrecht unter Ausschluss
seiner Verweisungsnormen.
(2)
Ausschließlich
zuständig
für
sämtliche
im
Zusammenhang
mit
den
Schuldverschreibungen entstehenden Klagen oder sonstigen Verfahren sind die für
den 1. Wiener Gemeindebezirk in Handelssachen sachlich zuständigen Gerichte.
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Verbraucher im Sinne des Konsumentenschutzgesetzes können ihre Ansprüche auch
bei allen anderen zuständigen Gerichten geltend machen.
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